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   BGH, 14.07.1982 - IVa ZR 61/81   

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https://dejure.org/1982,4402
BGH, 14.07.1982 - IVa ZR 61/81 (https://dejure.org/1982,4402)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1982 - IVa ZR 61/81 (https://dejure.org/1982,4402)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1982 - IVa ZR 61/81 (https://dejure.org/1982,4402)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen der Vereinigung von zwei Sozialversicherungsträgern auf den Ersatzanspruch eines Mitgliedes nach einem Unfall - Verhältnis der aufgenommen zur aufnehmenden Kasse - Anwendungsbereich des abgeschlossenen Teilungsabkommens - Abrechnung der Schadensfälle nach ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    RVO § 288

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 37
  • VersR 1982, 1073
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.07.1977 - IV ZR 147/76

    Rechtliche Stellung der zwischen Sozialversicherungsträgern und

    Auszug aus BGH, 14.07.1982 - IVa ZR 61/81
    Nach dem im Berufungsurteil festgehaltenen übereinstimmenden Sachvortrag der Parteien beruht das vorliegende Teilungsabkommen auf einem Mustervertrag, den ihre Dachverbände entworfen haben; es muß deshalb angenommen werden, daß seine Bestimmungen typischen Charakter haben (BGH Urteil vom 6. Juli 1977 - IV ZR 147/76 - LM Teilungsabkommen Nr. 7 = VersR 1977, 854).
  • OLG Celle, 11.07.2019 - 8 U 17/19

    Ausgleichsansprüche eines Wohngebäudeversicherers gegen einen

    Bei der Auslegung von Teilungsabkommen kommen nicht die für die Auslegung von Willenserklärungen geltenden Grundsätze zur Anwendung, also auch nicht die über die ergänzende Vertragsauslegung; Teilungsabkommen sind vielmehr wie eine Rechtsnorm, das heißt also nach objektiven Kriterien, auszulegen (BGH VersR 1982, 1073).
  • BGH, 11.01.1989 - IVa ZR 285/87

    Auslegung eines "Teilungsabkommens" - Haftpflichtfälle zwischen

    Deshalb hat der Senat die Auslegung des Tatrichters in vollem Umfang nachzuprüfen; diese Auslegung unterliegt nicht den für Willenserklärungen geltenden Grundsätzen, sondern objektiven Kriterien (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, z.B. BGHZ 20, 385, 389 und 40, 108, 110; Urteile vom 29.9.1960 - II ZR 135/58 - VersR 1960, 988 = LM TA Nr. 1 und vom 8.2.1983 - VI ZR 48/81 - VersR 1983, 534 = LM TA Nr. 19, jeweils unter II. 1.; Senatsurteile vom 14.7.1982 und 23.11.1983 - IVa ZR 61/81 und IVa ZR 4/82 - VersR 1982, 1073 und 1984, 225 = LM TA Nr. 17 und 21, jeweils unter I.).
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